Das Ziel des Kurses besteht darin, die verfassungsrechtliche Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Regelung des Geoinformationsrechts zu erläutern. Des Weiteren sollen die organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten des Beschaffens von Infrastrukturdaten behandelt werden, insbesondere die datenschutzrechtlichen Schranken, sowie die rechtliche Bedeutung von Geoinformationssysteme.
Dazu kommen mir folgende Diskussionspunkte in den Sinn, die für den Kurs aber auch für die allgemeine Diskussion rund um das VnCH und MODIG relevant sein könnten:
Organisation: Inwieweit dürfen oder sollen öffentliche Stellen auf privat (Google Maps, Here Technologies, TomTom) oder zivilgesellschaftlich (OpenStreetMap) erstellte Geodaten zurückgreifen? Welche rechtlichen und qualitativen Anforderungen gelten dabei?
Rechtssetzung und Rechtsumsetzung: Das VnCH wird ein rechtlich verbindliches, behördliches GIS. OpenStreetMap operiert hingegen ausserhalb der staatlichen Rechtssetzung, hat aber faktisch eine enorme Bedeutung auf dem Markt (Navigation, Blaulichtorganisationen, Tourismus, Logistik, Forschung). Kann OpenStreetMap als Beispiel dafür dienen, wie Rechtsumsetzung durch offene Standards und Partizipation funktioniert?
Public-Private-Collaboration und Citizen Science: OpenStreetMap verkörpert die Idee von Citizen Science im Geodatenbereich. Wie können Projekte wie VnCH Synergien mit Citizen-Science-Ansätzen nutzen, als Datengrundlage oder auch für Feedback? Wie können Projekte wie VnCH mit rechtlichen Fragen (z.B. Haftung, Datenverantwortung) einer solchen Integration umgehen?
Lieber Stefan, vielen Dank für die interessanten Diskussionspunkte. Genau das könnte man in diesem zweieinhalbtägigen Kurs besprechen. Meinrad Huser gestaltet seinen Kurs sehr offen, sodass man mit eigenen Fragen kommen kann.
Die aufgeworfenen Fragen und Themen, die zu besprechen erwünscht sind, treffen die Grundsatzfragen zur Datennutzung und zur Datenbeschaffung. Bisher befasste sich Swisstopo mit dem Anliegen (va. Datenbeschaffung im Untergrund) fand aber beim Parlament nicht immer Gehör. Bei der Datenbeschaffung nach dem Fuss- und Wanderweggesetz (so glaube ich) gelang es, die Datenlieferung durch Private rechtlich verbindlich zu regeln.
Ich bin sehr froh, wenn wir das angesprochene Thema am Kurs vertiefen könnten, muss aber bereits darauf hinweisen, dass wir uns im Grenzbereich zwischen bestehenden Regeln und erhofften Neuerungen befinden. Inputs wären sehr erwünscht und wenn Stefan Keller dabei ist, hätten wir einen allseits bestens bekannten Fachmann. Ich würde mich auf die Diskussion sehr freuen.