Neue Berufsbildung Geomatiker/in: Lerndokumentation
Mit dem Ausbildungsstart im August 2010 werden die Geomatik-Lernenden nach der neuen Bildungsverordnung und dem zugehörigen Bildungsplan ausgebildet. Die berufliche Grundbildung findet an drei Lernorten statt: im Betrieb, in der Berufsschule und in den überbetrieblichen Kursen (ÜK). Der Bildungsplan definiert durch seine Leistungsziele die Kompetenzen, welche die Lernenden nach ihrer vierjährigen Ausbildung beherrschen müssen. Diese Leistungsziele sind einem oder mehreren Lernorten zugeteilt. Die Bildungsverordnung legt im Artikel 14 fest, dass die Lernenden eine Lerndokumentation zu führen haben.
Zielsetzungen
Als Instrument zur Förderung der betrieblichen Bildung führt der Geomatiker / die Geomatikerin eine Lerndokumentation. Im ersten überbetrieblichen Kurs werden Ziel, Zweck und Handhabung der Lerndokumentation instruiert.
Die lernende Person soll:
• durch die Lerndokumentation zum Beobachten der Vorgänge im Lehrbetrieb sowie in seinem beruflichen und persönlichen Umfeld angeregt werden
• anhand der gewählten Themen (Tätigkeiten, Situationen) lernen, Arbeitsabläufe zu erarbeiten sowie die vermittelten Grundlagen der Berufsfachschule und den Arbeiten aus dem überbetrieblichen Kurs in einen Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Lehrbetrieb zu setzen
• die Selbstständigkeit und Eigeninitiative in der Lerndokumentation mit eigenen Kommentaren und Darstellungen zum Ausdruck bringen
• wichtige Arbeitsabläufe festhalten und nochmals überdenken, während sie diese dokumentiert
• feststellen können, wo noch Lücken in der Ausbildung vorhanden sind.
Die lernende Person hält in der Lerndokumentation laufend fest:
• alle wesentlichen Arbeiten (Tätigkeiten)
• die erworbenen Fähigkeiten
• die Erfahrungen, die sie/er im Lehrbetrieb macht.
Die Lerndokumentation dient den Lernenden zudem als Nachschlagewerk. Die Berufsbildnerin / der Berufsbildner ersieht aus der Lerndokumentation den Verlauf der Ausbildung aber auch das Berufsinteresse und Engagement der Lernenden.
Aufgaben der Berufsbildnerin / des Berufsbildners (Lehrmeister/-in)
Die Berufsbildnerin / der Berufsbildner begleitet die Lernenden bei ihrer Arbeit. Sie/er legt gemeinsam mit den Lernenden die Themen und den jeweiligen Erstellungstermin fest. Nach deren Vollendung – spätestens nach jedem Semester – kontrolliert und visiert die Berufsbildnerin / der Berufsbildner die Arbeiten
in der Lerndokumentation. Für die Berufsbildnerin/den Berufsbildner ist die Lerndokumentation neben dem LAC-Assistenten ([
www.berufsbildung-geomatik.ch]) ein Instrument zur Überprüfung des Ausbildungsverlaufs und zur Qualitätssicherung der Ausbildung.
Aufgaben der Lernenden
Die Lerndokumentation ist Eigentum der Lernenden. Grundsätzlich ist er/sie verantwortlich für die Erarbeitung der Themen sowie die saubere, korrekte und verständliche Präsentation.
Aufbau der Lerndokumentation
Die Lerndokumentation ist im Zweiseitenprinzip gegliedert. In einem ersten Schritt werden die Tätigkeiten zu einem bestimmten berufsspezifischen Thema notiert, in einem zweiten Schritt werden gezielte Überlegungen (Erkenntnisse, Reflexion) zu den einzelnen Tätigkeiten angestellt. Die Überlegungen werden dann zuletzt aufgeführt. Tätigkeiten und Überlegungen bilden so eine Einheit (einen Eintrag in der Lerndokumentation).
Weitere Informationen
Sie finden weitere Informationen zur Grundbildung Geomatiker/Geomatikerin sowie die Vorlagen und Dokumente zur Führung der Lerndokumentation auf [
www.berufsbildunggeomatik.ch].