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Diskussion «Zweckgebundene NGDI-Mittel 2021»
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Info KOGIS-COSIG
10. August 20 (12:44 Uhr)
Beitragsnummer: 4358
Vorhaben oder Projekt im 2021 im Zusammenhang mit der Nationalen Geodateninfrastruktur NGDI? Jetzt Antrag für Finanzierung einreichen!

Das Bundesgesetz über Geoinformation vom 5. Oktober 2007 (GeoIG) bezweckt, dass Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen.

Bund und Kantone, zusammen mit den Städten und Gemeinden, aber auch Dachverbände und weitere öffentliche und private Betriebe, erachten die fachübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Nationale Geodateninfrastruktur (NGDI) als strategisch wichtig. Durch die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sollen die Kohärenz, die Effektivität und die Effizienz in der Wertschöpfung der vorhandenen Geodaten erhöht werden.

Für eine nachhaltige Finanzierung der NGDI wurden 3 Mio. aus dem Transferkredit der amtlichen Vermessung und des ÖREB-Katasters in das Globalbudget von swisstopo verschoben. Mit der unveränderten Genehmigung des Globalbudgets und des Transferkredits hat das Parlament im Dezember 2018 die Verschiebung implizit gutgeheissen. Somit stehen ab 2019 unbefristet jährlich 3 Mio. zweckgebunden für die NGDI im Globalbudget von swisstopo zur Verfügung. Einzig allfällige künftige Kürzungs- oder Sparauflagen des Parlaments, die das Globalbudget von swisstopo betreffen, könnten zu einer Reduktion der «Zweckgebundenen NGDI-Mittel» führen.

Themen, die NGDI-Relevanz haben, sind die Folgenden:
* Harmonisierung Geobasisdaten
* Metainformationen
* Geodienste / Portale
* Technologien
* Koordination und Steuerung
* Kontaktnetz und Kommunikation
* Aus- und Weiterbildung
* Innovation und Forschung
* Richtlinien und Standards
* Rechtliche Grundlagen
* Tarifierungsstrategie und Finanzierung NGDI

Interessierte, die Projekte oder Vorhaben mit NGDI-Relevanz vorbereiten, auslösen und umsetzen wollen, haben ab sofort die Möglichkeit, einen entsprechenden "Antrag zur Finanzierung aus zweckgebunden NGDI-Mitteln" zu stellen. Der Antrag muss elektronisch per E-Mail an ngdi@kkgeo.ch eingereicht werden und das Titelblatt des Antrages (Seite 1) mit allen Original-Unterschriften per Post an KKGEO. Jeder Antrag muss von einem Projektpartner aus Bund, Kanton oder Gemeinde (Abteilung, Amtsstelle, Fachstelle) oder einer Konferenz von Bund / Kanton / Gemeinde mitgetragen werden. Ebenso ist jedem Antrag ein Empfehlungsschreiben einer GIS-Fachstelle / GIS-Verantwortlichen von Bund oder Kanton beizulegen. Bei Anträgen, die Geobasisdaten des Bundesrechts betreffen (SR 510.620, Anhang 1) ist zusätzlich ein Empfehlungsschreiben der zuständigen Fachstelle des Bundes beizulegen.

Detailliertere Informationen sowie die Guidelines zur Einreichung eines Antrages und der anschliessenden Abwicklung sind im Antragsformular unter [Link] einsehbar. Bitte beachten Sie unbedingt die Guidelines! Unvollständig eingereichte oder nicht korrekt ausgefüllte Anträge werden retourniert und ggf. nicht behandelt.

In diesem Sinne fordern wir Sie auf, Vorhaben und Projekte zu entwickeln und entsprechende Anträge bis zum 27. September 2020 gemäss den Guidelines an ngdi@kkgeo.ch einzureichen.

Für die KOGIS (1) Für die KKGEO (2) Für CadastreSuisse (3)

Alain Buogo Simon Rolli Laurent Niggeler


(1) [www.swisstopo.admin.ch/de/swisstopo/organisation/kogis.html]
(2) [www.kkgeo.ch]
(3) [www.cadastresuisse.ch]



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