Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) unterbreitet die Ausführungserlasse zum Geoinformationsgesetz dem Anhörungsverfahren. Frist: 26. Februar 2007. Auf der Webseite des VBS [
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#VBS] stehen alle Unterlagen zur Verfügung, nämlich die zehn Verordnungen zum GeoIG sowie Bericht, Begleitschreiben und Adressatenliste. Nach meiner Meinung können sich nicht nur die im Begleitschreiben begrüssten Adressaten sondern auch andere Gremien sowie Einzelpersonen zu diesen Verordnungen äussern. Begründung siehe [
www.lokalnamen.ch/#27D].
Das aktuelle Problem der Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen) wird in der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) geregelt. Es geht nun nach meiner Meinung darum, dass dieses für die Praxis wichtige Thema nicht weiterhin den Linguisten alleine überlassen werden darf,
* dass zum Beispiel der Flurname "Ergeten" (z.B. Projekt Alp Ergeten) nicht auf einem neuen Landeskartenblatt unversehens zu "Ärgete" wird,
* dass zum Beispiel die bisherige Schreibweise "Degenau" (Kapelle Degenau) bestehen bleibt, auch wenn die Einheimischen seit jeher "Tägenau" gesagt haben,
* und dass zum Beispiel auf Landeskarten und Übersichtsplan einheitlich entweder "Duggisholz" oder "Tugisholz" steht.
Ich präsentiere die Verordnung über geografische Namen (GeoNV) auf der Webseite [
www.lokalnamen.ch/#26] und mache auf [
www.lokalnamen.ch/#27] den Vorschlag, dass in der heutigen "verfahrenen" Situation die beste Lösung für die Zukunft wohl darin besteht, dass die Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen) grundsätzlich nicht mehr verändert wird. Ich ermuntere alle direkt und indirekt Betroffenen, sich in diesem Sinne bis zum 26. Februar 2007 am Anhörungsverfahren zu beteiligen.
Paul Märki