Deutsch Français English Italiano
Anmeldestatus: nicht angemeldet


Diskussion «Ausführungserlasse zum Geoinformationsgesetz, Anhörungsverfahren bis 26. Februar 2007»
Artikel 1-2 von 2



Paul Märki
11. Februar 07 (10:31 Uhr)
Beitragsnummer: 1106
Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) unterbreitet die Ausführungserlasse zum Geoinformationsgesetz dem Anhörungsverfahren. Frist: 26. Februar 2007. Auf der Webseite des VBS [www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#VBS] stehen alle Unterlagen zur Verfügung, nämlich die zehn Verordnungen zum GeoIG sowie Bericht, Begleitschreiben und Adressatenliste. Nach meiner Meinung können sich nicht nur die im Begleitschreiben begrüssten Adressaten sondern auch andere Gremien sowie Einzelpersonen zu diesen Verordnungen äussern. Begründung siehe [www.lokalnamen.ch/#27D].

Das aktuelle Problem der Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen) wird in der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) geregelt. Es geht nun nach meiner Meinung darum, dass dieses für die Praxis wichtige Thema nicht weiterhin den Linguisten alleine überlassen werden darf,

* dass zum Beispiel der Flurname "Ergeten" (z.B. Projekt Alp Ergeten) nicht auf einem neuen Landeskartenblatt unversehens zu "Ärgete" wird,

* dass zum Beispiel die bisherige Schreibweise "Degenau" (Kapelle Degenau) bestehen bleibt, auch wenn die Einheimischen seit jeher "Tägenau" gesagt haben,

* und dass zum Beispiel auf Landeskarten und Übersichtsplan einheitlich entweder "Duggisholz" oder "Tugisholz" steht.

Ich präsentiere die Verordnung über geografische Namen (GeoNV) auf der Webseite [www.lokalnamen.ch/#26] und mache auf [www.lokalnamen.ch/#27] den Vorschlag, dass in der heutigen "verfahrenen" Situation die beste Lösung für die Zukunft wohl darin besteht, dass die Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen) grundsätzlich nicht mehr verändert wird. Ich ermuntere alle direkt und indirekt Betroffenen, sich in diesem Sinne bis zum 26. Februar 2007 am Anhörungsverfahren zu beteiligen.

Paul Märki


Martin Schlatter
6. März 07 (22:07 Uhr)
Beitragsnummer: 1123
An der Sitzung vom 6. März 2007 hatte der Nationalrat das Geoinformationsgesetz ohne Änderung mit 156 Ja zu 3 Nein genehmigt, was als riesigen Erfolg bezeichnet werden darf.

In der Beratung wurde auch das Thema Flurnamen behandelt vgl.
[www.lokalnamen.ch/#31]

Die Beratung erweckt den Eindruck, dass nicht nur die Benutzer sich gegen eine Änderungen der heutigen Schreibweise von Flurnamen wehren und bei bisherigen Schreibweise 1948 bleiben wollen, sondern auch Politiker. Es scheint sich abzuzeichnen, dass die bisherige Schreibweise der Flurnamen unverändert weitergeführt werden soll.
Zitat Bundesrat Samuel Schmid aus dem Protokoll des Nationalrates vom 6.3.2007: «Ich stehe zu dem, was ich soeben gesagt habe, nämlich, dass die Bezeichnungen so weitergeführt werden sollen, wie sie bis jetzt in der Praxis verwendet wurden. Im Übrigen nehme ich mich dieses Problems gerne an.»

Standpunkte und Stellungnahmen zur Schreibung von Orts- und Lokalnamen
[urlx.org/gis.hsr.ch/260d6]

1948 gab es noch keine Geoinformation in digitaler Form und auch kein GPS. Aber auch damals erkannte der ETH Prof. Eduard Imhof die Brisanz der geografischen Namen:
Messtechnische Kartenfehler lassen sich durch die heutigen Neuaufnahmen ausmerzen. Mit den Namenfehlern aber ist die Sache leider nicht so einfach. Im Gegensatz zum übrigen Karteninhalt ist die Kartenbeschriftung nicht nur ein Ergebnis richtiger oder falscher Aufnahmen, sondern darüber hinaus sehr oft Ursprung und Ursache eines neuen Gebrauches. In diesem Sinne kommt der kartografischen Namenaufnahme eine grössere Verantwortung zu, als der Aufnahme aller übrigen Kartenteile. Es muss ihr auch heute eine besondere Bedeutung beigemessen werden; denn eine solche, den Volksgebrauch beeinflussende Kraft wird auch den neu entstehenden Plänen und Karten innewohnen.

Inhaltsüberblick Wiki GISpunkt HSR und Weblinks Orts- und Lokalnamen
[www.gis.hsr.ch/wiki/Lokalnamen.ch]



  1